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Es geht schon wieder los ;-)

Hallo,

wir freuen uns euch mitzuteilen das ab dem 13. August 2020 unsere Übungseinheiten in der Sporthalle der Grundschule Ehrentrup zu den bekannten Zeiten wieder statt finden werden.

Um einen sicheren Trainingsbetrieb zu gewährleisten findet das Training unter Einhaltung der Regeln zur Nutzung der Sportstätten der Stadt Lage in Zeiten von Corona statt. (s.u.)

Bringen sie bitte eigene Handtücher, einen Mund/Nasenschutz und Getränke mit.

Den Mund/Nasenschutz benötigen sie NICHT für die Trainingseinheit. Sondern nur zum Betreten und Verlassen der Halle.


An dieser Stelle möchte ich auf unser Angebot "Tanzen" aufmerksam machen.

Der TuS Ehrentrup e.V. bietet Mädchen von 18:00 bis 19:00 Uhr immer donnerstags in der Sporthalle der Grundschule Ehrentrup die Gelegenheit dazu.


Informationen zum Tazen und zu anderen Angeboten finden sie auf unserer Webseite.

Folgen sie dazu einfach dem folgender URL:


Weiter unten posten wir ihnen nun noch die Regelungen zur Nutzung der Sporthallen und wir verabschieden uns


mit sportlichen Grüßen

euer TuS Ehrentrup e.V.

Grundlegende Regelungen zur Nutzung der Sporthallen der Stadt Lage

  1. Jeder Verein hat ein Hygienekonzept für die Nutzung der Sporthallen durch seine Gruppen zu erstellen und dem jeweiligen Hausmeister vorzulegen.

  2. Sämtliche Hygienemaßnahmen und neuen Regelungen sind an alle Mitglieder, Teilnehmende, Übungsleiter*innen/Trainer*innen und Mitarbeiter*innen bekannt zu geben.

  3. Der Zutritt zur Sporthalle erfolgt nacheinander, mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und (auch bei Warteschlangen) unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Der Mindestabstand von 1,5 m muss auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide- und sonstigen Gemeinschaftsräumen gewährleistet sein.

  4. Der Zutritt zur Sporthalle erfolgt exakt erst zu dem im Belegungsplan festgelegten Zeitpunkt.

  5. Beim Betreten der Sportstätte erfolgt eine Handdesinfektion / Handreinigung, ebenfalls beim Verlassen

  6. Für jede Übungseinheit ist eine Anwesenheitsliste zu führen, um die einfache Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

  7. Die Teilnehmenden dürfen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome aufweisen.

  8. Die Trainer/innen und Übungsleiter/innen desinfizieren vor und nach der Nutzung sämtliche bereitgestellten Sportgeräte. Materialien, die nicht desinfiziert werden können, werden nicht genutzt.

  9. Wenn Teilnehmende eigene Materialien und Geräte (z. B. Gymnastikmatten) mitbringen, sind diese selbst für die Desinfizierung verantwortlich. Eine Weitergabe an andere Teilnehmende ist nicht erlaubt.

  10. Jeder Teilnehmende bringt seine eigenen Handtücher und Getränke zur Sporteinheit mit. Diese sind nach Möglichkeit namentlich gekennzeichnet.

  11. Die Trainer/innen und Übungsleiter/innen weisen den Teilnehmenden vor Beginn der Einheit individuelle Trainings- und Pausenflächen zu (soweit erforderlich). Diese sind gemäß den geltenden Vorgaben zur Abstandswahrung markiert (z. B. mit Hütchen, Kreisen, Stangen usw.). Ein Verletzungsrisiko ist dabei zu vermeiden.

  12. Die Trainer/innen und Übungsleiter/innen achten darauf, dass der Mindestabstand von 1,5 m während der gesamten Sporteinheit eingehalten wird. Ausgenommen hiervon ist die nicht-kontaktfreie Ausübung einzelner Sportarten, die mit bis zu 30 Personen zulässig ist (sowohl in der Sporthalle als auch auf dem Sportplatz). Auch hier ist die einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.

  13. Bei Einheiten mit hoher Bewegungsaktivität ist es ratsam, den Mindestabstand großzügig auszulegen.

  14. Im Falle eines/einer Unfalls/Verletzung sollten sowohl Ersthelfer/innen als auch der/die Verunfallte/Verletzte einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

  15. Um einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen, ist die Übungseinheit mindestens 10 Minuten vor dem im Belegungsplan festgelegten Zeitpunkt zu beenden. Die Desinfektion der genutzten Materialien (siehe Punkt 8) ist dabei mit einzubeziehen.

  16. Alle genutzten Räumlichkeiten sind vor und nach jeder Nutzung zu lüften (soweit möglich).

  17. Den Anweisungen des städt. Personals ist Folge zu leisten.

  18. Diese Regelungen unterliegen der ständigen Anpassung an die jeweils geltende Coronaschutzverordnung. Die Änderungen werden jeweils zeitnah bekanntgegeben.

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